Nicht nur bei Messengern wie WhatsApp kommt es hin und wieder zu Überarbeitungen der Nutzungsbedingungen. Auch der Musikstreaming-Dienst Spotify passt sein zuletzt 2018 aktualisiertes Regelwerk nun an, wie er seinen Abonnentinnen und Abonnenten derzeit per E-Mail mitteilt.
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Die bisherige Fassung der Spotify-Bedingungen aus dem Jahr 2018 finden Sie hier.
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Die neue Fassung, die auf den 26. Mai 2021 datiert, finden Sie hier.
Anders als zuletzt bei WhatsApp verlangt der Musikdienst von seinen Nutzerinnen und Nutzern keine aktive Zustimmung zu den neuen Bedingungen. Spotify zufolge treten die Regeln »nach Ablauf von 30 Tagen« automatisch in Kraft, »wenn wir nichts von Dir hören«.
Nutzerinnen und Nutzer, die den Änderungen widersprechen wollen, leitet Spotify auf eine Hilfeseite, über die sich die Änderungen angeblich noch bis zum 30. Juni ablehnen lassen. Das Unternehmen betont dazu in seiner E-Mail, dass »Dein und unser 14-tägiges Kündigungsrecht zum Monatsende« in jenem Fall unberührt bleibt. Ob ein Widerspruch langfristig zum Beispiel zu einem Ausschluss aus dem Dienst führen könnte, lässt die Nachricht offen. Von Spotify heißt es auf SPIEGEL-Nachfrage, für Nutzerinnen und Nutzer, die rechtzeitig ablehnen, »bleiben die ›alten‹ Nutzungsbedingungen bestehen«.
Der Link zum Ablehnen der Änderungen führte am Donnerstagmittag allerdings auf eine allgemeine Support-Seite, auf der das Thema Nutzungsbedingungen nirgends explizit auftaucht. Viele Nutzerinnen und Nutzer dürfte das verwirren.
Angeblich ändert sich nicht viel
Analysen der neuen Bedingungen durch unabhängige Expertinnen und Experten werden wohl noch ein wenig auf sich warten lassen. Spotifys eigener Mitteilung zufolge enthalten die Bedingungen, in denen manche Passagen umformuliert, präzisiert, gekürzt oder verschoben wurden, jedoch wenige grundsätzliche Veränderungen.
In der künftigen Fassung der Bedingungen taucht im Unterschied zur Vorversion sehr prominent ein Hinweis auf, dass der eigene Benutzername und das eigene Passwort »nur für Ihren persönlichen Gebrauch« bestimmt sind, weshalb diese Daten vertraulich behandelt werden sollten.
Weiter heißt es, ähnlich der älteren Fassung jener Passage: »Sie erkennen an, dass Sie für jede von Ihnen autorisierte Verwendung Ihres Benutzernamens und Ihres Passworts im Rahmen der Spotify-Dienste sowie für jede unautorisierte Verwendung, die Sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten verhindern können, verantwortlich sein können.«
Spotify behält sich Preisänderungen vor
Neu ist der Punkt 4.3 »Preisänderungen«, mit dem es sich Spotify vorbehält, »nach billigem Ermessen die Abonnementgebühren und sonstigen Preise« zu ändern, »um die gestiegenen Gesamtkosten für die Bereitstellung der Spotify-Dienste auszugleichen«. Spotify könne eine Preiserhöhung erwägen, »wenn zum Beispiel die Kosten für Inhalte, die Kosten für die IT-Infrastruktur von Spotify und die allgemeinen Gemeinkosten steigen«, heißt es ergänzend.
Spotify gibt es in einer kostenlosen, werbefinanzierten Version und in Form eines Bezahlabos. Jene Variante kostet monatlich 4,99 Euro (Student), 9,99 Euro (Premium), 12,99 Euro (Duo) oder 14,99 Euro (Family). Der Duo-Tarif mit zwei Premium-Konten richtet sich dabei offiziell an »Paare, die unter einem Dach leben«, der Family-Tarif mit sechs Premium-Konten an »Familienmitglieder, die zusammen unter einem Dach leben«.
Kommt es zu Preisänderungen, will Spotify seine Nutzerinnen und Nutzer darüber benachrichtigen. Gültig wären die neuen Preise dann »frühestens 30 Tage« nach einem solchen Hinweis, mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums für das eigene Abonnement.
Musik-Streamingdienst: Bei Spotify gelten bald neue Bedingungen - DER SPIEGEL
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