»GoldenEye 007« aus dem Jahr 1997 gilt als einer besten Shooter der Neunzigerjahre. In Deutschland jedoch wurde das James-Bond-Spiel für das Nintendo 64 wenige Monate nach seiner Fertigstellung in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Praktisch bedeutete das, dass Händler das Spiel, das Nintendo und die Entwicklerfirma Rare gar nicht offiziell in Deutschland auf den Markt gebracht hatten, fortan ausschließlich an Erwachsene verkaufen durften. Auch das Bewerben des Games, das mit einer für jene Zeit sehr expliziten Gewaltdarstellung und einem spaßigen Vier-Spieler-Multiplayermodus daherkam, war verboten.
Diese Zeit ist jetzt vorbei. Wie die Website »Schnittberichte« meldet, ist der Shooter hierzulande nicht länger indiziert – anderthalb Jahre, bevor dies nach 25 Jahren automatisch der Fall gewesen wäre. Offenbar also hatte sich jemand aktiv darum bemüht, »GoldenEye 007« vom Index zu entfernen zu lassen.
Ob dahinter Pläne für eine Neuveröffentlichung des Klassikers stehen, ist unklar. Manche Fans träumen schon davon, dass Nintendo den Titel im Rahmen seines neuen Premium-Abos mit dem sperrigen Namen »Nintendo Switch Online + Erweiterungspaket« zur Verfügung stellen könnte. Jenes Abo ermöglicht es Besitzern der Konsole Switch, ausgewählte Nintendo-64-Titel zu spielen. Zu diesen Titeln zählen bisher zum Beispiel »Super Mario 64« und »The Legend of Zelda: Ocarina of Time«. Nintendo hat die Aufnahme von »GoldenEye 007« in jenes Paket bislang nicht in Aussicht gestellt.
Kein harmloses Spiel
Das Spielemagazin »Maniac« hatte bereits 2016 zusammengefasst, wie die Indizierung von »GoldenEye 007«, das erst zwei Jahre nach dem zugehörigen Bond-Film erschienen war, 1998 begründet wurde. »Je näher die Gegner heranrücken, umso detaillierter werden die Tötungsvorgänge präsentiert«, hieß es demnach in der Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM): »Teilweise sind die Gegner nur dadurch zu vernichten, dass mehrfach auf sie eingeschossen wird, bis sie zappelnd am Boden liegen. Jeder der getroffenen Gegner stößt einen dumpfen Schrei aus. Jedes Töten wird insofern positiv gratifiziert, als nur das Töten der zahlreichen Gegner es ermöglicht, in den Besitz von Waffen und Munition zu gelangen, um so das nächste Level zu erreichen.«
Zusammenfassend bezeichnete die BPjM »GoldenEye 007« als »ein äußerst brutales Spiel, dessen wesentlicher Inhalt in dem detailfreudig gezeigten Töten von Menschen besteht«.
»GoldenEye 007« ist nicht das erste Videospiel, dessen Indizierung nach weniger als 25 Jahren endet. 2011 etwa entschied die BPjM, den Shooter-Klassiker »Doom« vom Index zu streichen. Als Grund dafür nannte sie die technische Weiterentwicklung im Bereich der Computerspiele. In einer Bekanntmachung der BPjM hieß es damals, dass die in »Doom« präsentierten Gewaltszenen »nach heutigen Maßstäben weder als detailliert noch als realistisch/realitätsnah einzustufen« seien. Den Darstellungen fehle die Eignung, »heutigen Minderjährigen als Vorbild für reale Handlungsmuster zu dienen«.
Generell kann ein Videospiel frühestens nach zehn Jahren von der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen werden.
James-Bond-Videospiel: Shooter-Klassiker »GoldenEye 007« ist nicht mehr indiziert - DER SPIEGEL
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